Viele Unternehmer glauben immer noch, dass eine Insolvenz gleichzusetzen ist mit dem Ende ihres Unternehmens. Doch das ist nicht richtig. Die Intention der Insolvenzordnung ist die Wiederbelebung und nicht die Beerdigung der Firma.
Dieser Denkfehler liegt wohl im alten, gänzlich anders strukturiertem Konkursrecht, welches im vergangenen Jahrhundert Zusammenbrüche von Unternehmen in Deutschland regelte, begründet.
Bei heutigen Insolvenzverfahren sind insbesondere realistische und zweckmäßige Rettungsmöglichkeiten das Hauptziel des ganzen Prozesses.
Ein deutsches Sprichwort lautet: „Früher Vogel fängt den Wurm“. Will heißen: Je früher Selbständige die Insolvenz als Werkzeug zur Sanierung ihres Unternehmens erkennen, desto wahrscheinlicher ist das Weiterbestehen des Unternehmens.