Bei Verheirateten haftet der Partner mit. Dieses verkehrte Denken hält sich beharrlich in den Köpfen vieler Selbstständiger. Doch die Rechtslage sagt ausdrücklich: Niemand haftet für die Schulden eines anderen! Das gilt auch für verheiratete Ehepartner!
Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch Bürgschaften etc. nicht doch Haftungsansprüche entstanden sind! Oftmals übernehmen Ehepartner Bürgschaften für Bankkredite. Aber auch hier muss differenziert die jeweilige Sachlage betrachtet werden. Denn immer wieder kommt es vor, dass Bürgschaften in sittenwidriger Weise „erzwungen“ wurden. Diese Haftungsansprüche können dann ggf. nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr durchgesetzt werden.