Eine Insolvenz dauert sechs Jahre. So denken zwar viele, trotzdem ist es falsch. Die Verfahrensdauer einer Insolvenz beträgt ca. sechs bis achtzehn Monate. In extrem umfangreichen Prozessen durchaus auch länger. Sechs Jahre (beziehungsweise unter bestimmten Bedingungen fünf oder drei Jahre) dauert, die sogenannte Wohlverhaltensphase, die mit Insolvenzeröffnung beginnt. Diese Zeit schließt sich bei natürlichen Personen an die eigentliche Insolvenz an, wenn eine Restschuldenbefreiung beantragt wurde.
Die „Fesseln“ der tatsächlichen Insolvenz sind mit den Einschränkungen der Wohlverhaltensphase jedoch nicht vergleichbar. Denn in der Wohlverhaltensphase kann man wieder frei über sein Vermögen verfügen. In der eigentlichen Insolvenz verliert man jedoch die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über sein Vermögen. Dieses liegt in dieser Phase beim Insolvenzverwalter. Diesen gibt es nach Aufhebung der Insolvenz nicht mehr.