Unwahr ist, dass Insolvente sechs Jahre lang keine neuen Schulden machen dürfen. Weitverbreitet ist der Irrglaube, dass dieses so eine Art „moralische Bewährungszeit“ sei.
Im Sinne des Insolvenzrechts ist ein solcher Gedanken irrelevant. Denn mit Datum und Uhrzeit wird die Insolvenzverfahrenseröffnung festgehalten und veröffentlicht. Insolvenzschulden sind nur alle bis dahin -minutengenau- angefallenen Schulden. Alle Verbindlichkeiten, die danach eingegangen werden, sind sogenannte Neuschulden, die grundsätzlich mit dem dann laufenden Insolvenz-verfahren nichts zu tun haben.
Rein theoretisch ist es Ihnen möglich neue Schulden zu machen. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Bonität durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens massiv leidet. Ein erneuter Kredit wird dadurch vielfach fast unmöglich.
Zudem sollte diese mühevolle Lebensphase als eine gute Gelegenheit genutzt werden, den bisherigen Umgang mit Geld und Krediten ganz grundsätzlich zu überdenken. Denn ein Leben ohne Schulden „im Nacken“ kann durchaus eine befreiende und vitalisierende Wirkung haben.