9 Legenden der Insolvenz

Das Insolvenzrecht unterliegt ständigen Veränderungen. Es ist für Betroffene nahezu unmöglich, auf den aktuellen Stand der Dinge zu sein, schließlich beschäftigt man sich in der Regel nur einmal im Leben mit dieser Materie. Es kursieren unzählige Legenden und falsche Vorstellungen über das Insolvenzverfahren. Nicht selten berichten Betroffene im Internet über die kuriosesten Ereignisse, die aber oftmals der eigenen Unwissenheit geschuldet sind. Wir räumen mit neun der häufigsten Irrtümer über die Insolvenz auf. Sie werden erkennen, dass auch Sie schon dem ein oder anderem Mythos erlegen sind.
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Legende 1

Insolvenz ist das Ende des Unternehmens!

Legende 2

Bei Verheirateten haftet der Partner!

Legende 3

Die Dauer einer Insolvenz beträgt sechs Jahre!

Legende 4

Gewerbeabmeldung ist die Voraussetzung für Privatinsolvenz!

Legende 5

Sind die Verfahrenskosten nicht gedeckt, ist keine Insolvenz möglich!

Legende 6

Ohne Gläubigerzustimmung ist keine Restschuldbefreiung möglich!

Legende 7

Keine Befreiung von Steuerschulden möglich!

Legende 8

Insolvente dürfen sechs Jahre lang keine neuen Schulden machen!

Legende 9

Eine Selbstständigkeit lohnt sich nicht!

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